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MiCAR ESG-Offenlegungspflichten für CASPs – alles, was Sie wissen müssen

Erfahren Sie mehr über die ESG-Offenlegungspflichten für Krypto-Asset-Dienstleister und deren Auswirkungen im Rahmen der MiCAR-Verordnung.
Sven Hildebrandt
27.10.2024
MiCAR ESG-Offenlegungspflichten für CASPs

Der Artikel gibt einen umfassenden Einblick in die ESG-Offenlegungsanforderungen für CASPs, die den Anforderungen der Markets in Crypto Assets Regulation – kurz „MiCAR“ – entsprechen müssen. Wenn Sie für die Umsetzung der MiCAR in ihrem Hause verantwortlich sind, finden Sie in diesem Artikel unseres Erachtens nach alle relevanten Informationen, um ab dem 30.12.2024 compliant zu sein.

Wer ist von den Offenlegungspflichten betroffen?

Müssen neue regulatorische Anforderungen erfüllt werden, ist zunächst die Frage nach dem Adressatenkreis zu klären. Und obwohl in Artikel 3 der MiCA-Verordnung (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj) die Entitäten genau definiert sind, die als CASPs angesehen werden und somit in den Geltungsbereich der Regulierung fallen, lässt die Tabelle auf Seite 13 der RTS (https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-07/ESMA75-453128700-1229_Final_Report_MiCA_CP2.pdf) Raum für Interpretationen. In dieser Tabelle sind die verschiedenen in den Anwendungsbereich fallenden Einrichtungen und ihre Pflichten aufgeführt.

Folgende Entitäten sind hier genannt:

  • Person, die ein Whitepaper über Krypto-Assets verfasst
  • CASPs, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten: Betrieb einer Handelsplattform, Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen Geld oder Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen andere Krypto-Vermögenswerte
  • CASPs, die andere als die oben genannten Dienstleistungen erbringen

Finanzkommissionäre werden höchstwahrscheinlich ESG-Daten offenlegen müssen

Da Finanzkommissionäre nicht ausdrücklich erwähnt wurden, versuchen einige Akteure, diesen Aspekt zu ihren Gunsten auszulegen um nicht unter den Anwendungsbereich fallen, da sie keine „Handelsplattform betreiben“, was – technisch gesehen – korrekt ist. Nichtsdestotrotz kann man die Intention des Gesetzgebers klar ableiten, wenn man einen Blick auf Seite 84 der RTS wirft:

„Es kann auch Fälle geben, in denen ein Krypto-Asset-Dienstleister rechtmäßig Dienstleistungen in Bezug auf ein Krypto-Asset erbringt, für das kein Whitepaper über Krypto-Assets erstellt wurde oder erforderlich ist. Artikel 4 Absatz 5 sieht einige Ausnahmen vor, für die Artikel 66 Absatz 5 möglicherweise nicht gilt; die ESMA ist jedoch der Auffassung, dass in Fällen, in denen Artikel 66 Absatz 5 Anwendung findet, für Krypto-Asset-Dienstleister, die mit Kunden zu tun haben und/oder direkt Transaktionsmöglichkeiten anbieten, d. h. für diejenigen, die Handelsplattformen betreiben, die den Austausch von Krypto-Anlagen gegen Geld anbieten und die den Austausch von Krypto-Anlagen gegen andere Krypto-Anlagen anbieten, höhere Anforderungen gerechtfertigt wären als für andere Arten von Krypto-Asset-Dienstleistern.“

Der „Wille“ des Gesetzgebers ist klar: Potenzielle Anleger sollen ihre Anlageentscheidung auf die bereitgestellten ESG-Daten stützen können. Formulierungen wie „Krypto-Asset-Dienstleister, die mit Kunden in Kontakt stehen und/oder direkt Möglichkeiten für Transaktionen bieten, insbesondere solche, die Handelsplattformen betreiben“, unterstreichen, dass die Absicht der Verordnung darin besteht, den Punkt zu erfassen, an dem die Anleger ihre Entscheidung treffen, unabhängig davon, ob das Unternehmen als „Handelsplattform“ oder als „Kommissionär“ eingestuft wird.

Der Schwellenwert von 500.000 kWh führt nicht zu einer nennenswerten Entlastung für die reportenden Unternehmen

Wie in der oben bereits angesprochenen Tabelle angegeben, müssen verschiedene Unternehmen unterschiedliche Zahlen melden – wir nennen dies den 1+5-Ansatz, da eine Zahl (der Gesamtstromverbrauch) von jedem CASP offengelegt werden muss, während die Offenlegung der fünf anderen Werte von der Art des CASP und der Höhe des Stromverbrauchs des Kryptowertes abhängig ist. Die ESMA betont, dass sie den Aufwand für die Unternehmen durch die Einführung eines Schwellenwerts von 500.000 kWh, unter dem nur der Stromverbrauch angegeben werden muss, erheblich verringert hat. Obwohl dies die CASPs in der Tat von einem Teil der Berichtslast befreien sollte, muss immer noch gemessen werden, ob der Schwellenwert eingehalten wird und ob wesentliche Änderungen des Verbrauchs festgestellt werden können. Der neu eingeführte Schwellenwert stellt daher aus unserer Sicht keine allzu große Erleichterung dar.

CASPs werden ESG-Daten extern einkaufen

Die nächste Frage dreht sich um die beste Art der Datenbeschaffung. Theoretisch steht es den CASPs frei, die Daten entweder von Dritten zu kaufen oder ihre eigenen Datensätze zu erstellen. Außerdem werden „Schätzungen“ als ausreichend angesehen. Klingt ziemlich einfach, oder? Lets dive in.

In Artikel 6 Absatz 5 auf Seite 186 der RTS erklärt der Gesetzgeber: „Sind die Informationen über das Klima und andere umweltbezogene Indikatoren nicht ohne Weiteres verfügbar, so legen die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Personen und die Anbieter von Krypto-Assets Schätzungen vor und machen Angaben zu den Bemühungen, die nach bestem Wissen und Gewissen unternommen wurden, um die Informationen durch zusätzliche Nachforschungen, die Zusammenarbeit mit Drittanbietern von Daten oder externen Sachverständigen oder durch angemessene Annahmen zu erhalten.“ Auch wenn die Vorlage von Schätzungen und die Angaben zu den nach besten Kräften unternommenen Anstrengungen zur Beschaffung der Daten auf den ersten Blick schwierig und umständlich erscheinen, würden wir argumentieren, dass es Datenanbieter gibt, auf die man sich verlassen kann, was das Argument entkräftet, dass diese Datensätze nicht verfügbar sind.

Aber selbst wenn die zuständige nationale Wettbewerbsbehörde die Rechtfertigung akzeptieren würde, dass diese Daten nicht verfügbar sind, müsste sich jede CASP fragen, welche Methode zur Beschaffung der Daten besser geeignet und kostengünstiger ist. Wir glauben, dass die CASPs die Daten von einem vertrauenswürdigen Dritten mit strengen internen Compliance-Verfahren kaufen werden (als Anbieter dieser Daten sind wir hier natürlich etwas voreingenommen).

Welche Gründe für eine externe Datenbeschaffung sprechen.

Erstens müssen die CASPs Zeit aufwenden, um die Daten zu erheben und die entsprechenden Überwachungssysteme zu entwickeln, da sie ihre Daten aktualisieren müssen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben und der Schwellenwert von 500.000 kWh erreicht ist. Dies nimmt wertvolle Zeit der Entwickler in Anspruch, die in das Listing neuer Token oder die Entwicklung besserer Lösungen für Kunden hätte investiert werden können.

Zweitens bleiben die CASPs „ausschließlich für den Inhalt des Whitepapers verantwortlich“, wenn sie Inhalte aus anderen Whitepapern (auf die wir weiter unten näher eingehen werden) verwenden (siehe Seite 179, (4)). Wir glauben, dass kein reguliertes Finanzinstitut den Vorwurf des potenziellen Greenwashings riskieren wird, da dies in (9) auf Seite 180 ausdrücklich erwähnt wird. Stellen Sie sich vor, ein reguliertes Finanzinstitut kopiert Inhalte aus einer Quelle, die falsche oder Greenwashing-Informationen enthält. Das Risiko für die Geschäftsleitung ist einfach zu hoch.

Drittens besteht der „sicherste“ Weg für einen CASP immer darin, den „best effort“ zu unternehmen, was in diesem Fall der Bezug der Daten über einen Dritten bedeutet. In Anbetracht des Aufwands ist diese Lösung glücklicherweise auch in Bezug auf die Kosten die beste Alternative.

Zentralisierung wir die Folge sein

Obwohl es sich bei Blockchain-Ökosystemen um verteilte Systeme handelt, wird Zentralisierung der Daten das wahrscheinlichste Ergebnis sein. Der erste Grund dafür sind Skaleneffekte – da viele CASPs die gleichen Daten benötigen, sinken die Preise für einzelne CASPs, wenn mehr CASPs vom gleichen Anbieter kaufen.

Zweitens sieht die Europäische Kommission auch das Problem der Verwirrung der Anleger, wenn die Zahlen für ein und denselben Krypto-Asset bei verschiedenen Plattformen unterschiedlich sind. Dies führte sogar zu der Formulierung, dass die ESMA eine „Koordinierung“ zwischen den Marktteilnehmern fordert. Da die ESMA sicherlich nicht zur Bildung eines Kartells aufrufen wollte, wird das wahrscheinlichste Szenario die Herausbildung eines Markstandards um einen Asset-Identifier sein, den jeder Branchenteilnehmer ohnehin implementieren wird. Wir glauben an dieser Stelle daran, dass dieser Asset-Identifier der ISO 24165-1:2021 Token Identifier sein wird, der von der Digital Token Identifier Foundation bereitgestellt wird. Das ist auch der Grund, warum wir mit der Stiftung einen Exklusivvertrag über die Lieferung von ESG-Daten geschlossen haben, da wir den Marktstandard setzen.

Provider & Schlussworte

Bei der Bewertung verschiedener Anbieter müssen potenzielle Käufer der Daten die Glaubwürdigkeit des Datenanbieters, seine Erfahrung auf dem Gebiet und natürlich auch mögliche Interessenkonflikte bewerten. Einige Anbieter akzeptieren beispielsweise Zahlungen von Layer-1-Protokollen, während andere Anbieter wie wir ausdrücklich davon absehen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es grundlegende Unterschiede in der Qualität der technischen Messeinrichtungen.

Obwohl die Branche noch sehr jung ist, war immer klar, dass die ESG-Berichterstattung eines Tages erforderlich sein würde. Wir vermuten, dass die Regulierungsbehörde die Offenlegungspflichten auch auf die Anbieter von Wertpapieren ausweiten wird – denn niemand wird erklären können, warum Krypto-Asset-Dienstleister diese Zahlen offenlegen müssen und Delta-1-Zertifikat-Emittenten nicht. Das macht einfach keinen Sinn, denn entweder muss niemand disclosen, oder alle. Außerdem erwarten wir Veränderungen im Hinblick auf die Besteuerung und könnten uns vorstellen, dass die Luftfahrtindustrie hier ein Vorbild darstellen könnte.

Wenn Sie dies hilfreich fanden (oder auch nicht): Wir freuen uns immer über Feedback. Wir haben auch eine Entscheidungsmatrix entwickelt, die Sie bei der Suche nach einem Anbieter als Inspiration nutzen können. Bitte wenden Sie sich an b.becker@crypto-risk-metrics.com, wenn Sie die Matrix benötigen oder uns etwas mitteilen möchten.

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